In den hauptsächlich von den Armeen der Alliierten, den Briten und den Franzosen kontrollierten Zonen laufen die Bewegungen der Zivilpersonen viel freier als auf der anderen Seite der Front ab. Sie werden aber dennoch überwacht. Die Generalstäbe geben zahlreiche Erlässe heraus, in denen örtliche Verkehrsregeln, wie zum Beispiel das Abendgeläut, vorgegeben werden. Personen, die sich in Frontnähe fortbewegen wollen, müssen den vor den Zufahrten der Gemeinden stationierten Soldaten ihre Passierscheine vorlegen.

Tatsächlich werden die Bewegungen in der Zone der Armeen im Hinterland der Front strengstens vorgegeben und kontrolliert. In der vorderen Zone, in unmittelbarer Nähe der Kämpfe, sind keine Zivilpersonen anwesend, da diese evakuiert worden sind. Im hinteren Teil dieser Zone befindet sich der reservierte Sektor, in dem weiterhin Zivilpersonen ansässig sind. Die Bewegungen dieser Personen werden folglich besonders streng kontrolliert und eingeschränkt. Schließlich werden die Bewegungen in der nicht reservierten, unter militärischer Kontrolle stehenden Zone, obwohl sie freier ablaufen, dennoch streng kontrolliert.

In der Gesamtheit dieser Zonen müssen die Zivilpersonen, wenn sie sich in einem Fahrzeug fortbewegen, ihre geplante Strecke im Vorfeld genehmigen lassen und dürfen diese keinesfalls verändern, da sie andernfalls bei einer Kontrolle einer Bestrafung ausgesetzt sind.

Die Zivilbehörden spielen bei der Anwendung dieser Vorschriften eine wesentliche Rolle. Sie sind nämlich für die Umsetzung der Vorschriften der Generalstäbe der Armeen zuständig. Um die Ausgabe der Passierscheine oder Erlaubnisse zum freien Verkehr zu ermöglichen, müssen die Rathäuser eine Zählung der in ihrer Gemeinde ansässigen Einwohner vornehmen und die entsprechenden Verzeichnisse an die militärischen Behörden weiterleiten. In den Städten, in den das Abendgeläut eingerichtet worden ist, dürfen die Zivilpersonen nach einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr in der Ortschaft verkehren. In Montreuil-sur-Mer, dem Sitz des Obersten Hauptquartiers der Briten seit März 1916, dürfen die Straßen von den Einwohnern zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr nicht mehr genutzt werden, zudem darf die Stadt ab 20.00 Uhr nicht mehr verlassen werden. Die Kommunikationswege werden ebenso kontrolliert. Auf den strategischen Straßen sind militärischen Posten eingerichtet worden, zudem werden die Passierscheine kontrolliert.

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  • An der Front im Departement "Somme". Ein französisch-britischer Posten an der Kreuzung zweier Departement-Straßen, erstes Viertel des 20. Jahrhunderts, mit Silber beschichtete Fotografie auf Papier, Koll. Historial de la Grande Guerre, Péronne

  • Vom Schauplatz der Operationen im Westen aus. Die große Nationalstraße "Paris-Saint-Quentin", die seit September gesperrt ist, Zeichnung aus Illustrierte Zeitung, Volumen 2, Januar-Juni 1915, Nr. 3755, Departement-Archiv "Archives départementales de l’Aisne">

  • Caron Achille (1888-1947), Das Café der Flüchtlinge und Vertriebenen, Baracke in der Nähe des Gewölbes mit britischen und französischen Soldaten, erstes Viertel des 20. Jahrhunderts, Glasplatte, © Musée Quentovic – Ville d’Etaples-sur-Mer

    Achille Caron, ein aus Etaples stammender Fotograf, hat mehrfach eine Genehmigung für Fotografien des britischen Lagers von Etaples erlangt. Zu dieser Zeit dürfen nur sehr wenige Zivilpersonen die Grenzen überschreiten.

sur le front de la SommeAchtung !! 1 klm zur Front.Das Café der Flüchtlinge und Vertriebenen, Baracke