Auf deutscher Seite läuft die Kontrolle noch viel strenger ab. Ausnahme: Das unter Zivilverwaltung stehende Belgien. Dies ist allerdings nur mit der Unterstützung der Gemeindebehörden möglich, die von den Deutschen während der gesamten Kriegsdauer weitergeführt werden. Auf dieser Seite der Front sind Bewegungen außerhalb der Gemeinde verboten. Die Grenzen sind streng festgelegt worden, und teilweise geschieht dies durch an Pfählen angebrachte Tafeln mit deutscher und französischer Aufschrift. Zum Verlassen einer derart abgegrenzten Zone ist ein Passierschein erforderlich. Diese werden allerdings nur sehr selten ausgestellt. Die gebührenpflichtigen Passierscheine werden für jede Stadt gemäß einer bestimmten Quote ausgegeben. In bestimmten Ortschaften erlangen nur die Pfarrer, Bürgermeister, und Beauftragten für die Vorräte eine Genehmigung des deutschen Militärkommandanten, um die Gemeinde zu verlassen. Hierbei fungieren sie als eine Art von Botschafter und bringen Neuigkeiten aus den benachbarten Gemeinden mit zurück.

In den von Deutschland kontrollierten Zonen handelt es sich bei den größeren Bewegungen von Zivilpersonen um von der Besatzung eingeleitete Bewegungen.

Hierbei schickt die deutsche Armee während des gesamten Krieges Zivilpersonen in andere, besetzte Regionen oder auch nach Deutschland. Hierbei geht es darum, die Arbeitskräfte in die Zonen zu bringen, in denen es an Arbeitskräften mangelt. Ursprünglich haben die militärischen Behörden es versucht, freiwillige Arbeiter gegen Entlohnung zu rekrutieren. Da sich die Bevölkerung hiergegen geweigert hat, da sie dies als ein Abkommen mit dem Feind ansah, haben nur wenige Männer dieses Angebot tatsächlich in Anspruch genommen. Folglich finden Requisitionen von Arbeitskräften statt. Hierbei werden Gruppen von Männern mit roten Armbändern, die hierdurch als Zwangsarbeiter gekennzeichnet werden, zu den anstehenden Arbeiten geschickt.

Weitere Zivilpersonen werden als Geiseln genommen. Deutsche Staatsbürger werden seit der Kriegserklärung in Frankreich interniert. Zwischen den beiden Ländern finden Verhandlungen für die Befreiung dieser Personen statt. Um Druck auf die Franzosen auszuüben, deportieren die Deutschen Geiseln nach Deutschland. Im November 1916 werden 200 Männer, Frauen und Kinder vom Departement "Nord" nach Holzminden (Niedersachsen) deportiert. Da die schwierigen Verhandlungen zu keinen zufriedenstellenden Ergebnissen führen, greifen die Deutschen Anfang 1918 erneut auf diese Vorgehensweise zurück und deportieren mehr als 1.000 Geiseln.

Männer und Frauen, die sich des Widerstands gegen die Besatzungsbehörden schuldig gemacht haben, werden ebenfalls nach Deutschland geschickt.

Schließlich zählt die Rückführung "unnützer Esser" zu den weiteren Ursachen der von den Deutschen eingeleiteten Bewegungen der Zivilbevölkerung. Alte Menschen, Frauen und Kinder werden aus den besetzten Regionen über die Schweiz nach Frankreich evakuiert.

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  • Gehlsen Max (1881-1960), Sallaumines, Straße, 17. Dezember 1915, Aquarell auf Papier, Departement-Archiv "Archives départementales du Pas-de-Calais" – (côte 47 Fi 29/1)

    Zivilpersonen und Angehörige des Militärs treffen in den besetzten Ortschaften aufeinander.

  • Ein deutsche Soldat an einem Wachposten zwischen Flandern und Deutschland, erstes Viertel des 20. Jahrhunderts, mit Silber beschichtete Fotografie auf Papier, Koll. Historial de la Grande Guerre, Péronne

    Auf der Tafel steht geschrieben "Wer den Zaun unterschreitet wird ohne Anruf erschossen".

  • Mitteilung der Kommandantur mit Erteilung der Erlaubnis, sich mit dem Zug von Laon fortbewegen zu dürfen, für Inhaber eines Passierscheins, 17. Juni 1915, Papier, Departement-Archiv "Archives départementales de l’Aisne" – (côte FRAD002 Laon 4H164)

Sallaumines, DorfstrasseEin deutsche Soldat an einem Wachposten zwischen Flandern und DeutschlandMitteilung der Kommandantur