Während des Ersten Weltkrieges werden die frontnahen Zonen nicht nur von den Soldaten genutzt. Hier trifft man nämlich auch Zivilpersonen an. Bei diesen Personen handelt es sich um Männer, Frauen und Kinder, die ihre Stadt oder Ortschaft nicht verlassen konnten oder wollten. Ebenso trifft man hier auf Personen, die vorübergehend evakuiert worden, jedoch nach der Stabilisierung der Front und einer geografischen Verlagerung des Kampfgeschehens wieder zurückkehrt sind.

Für die Armeen, wobei dies gleichermaßen für die Alliierten und die Deutschen gilt, ist es folglich von größter Wichtigkeit, diese Zivilpersonen sowie insbesondere deren Bewegungen zu überwachen. Auf beiden Seiten der Front haben die militärischen Behörden Regeln und Verpflichtungen für Passierscheine und andere, offizielle Dokumente für die Kontrolle der Bewegungen dieser Personen aufgesetzt. Trotz dieser Vorrichtungen gelingt es den Behörden nicht immer, verbotene Bewegungen vollständig zu verhindern.