Vertreibung unter Kontrolle

Aus Angst vor Spionen haben die Krieg führenden Staaten großes Misstrauen gegenüber einer „schwankenden Bevölkerung“. Deshalb versuchen sie, den Bevölkerungsstrom in den Griff zu bekommen.

Der Flüchtling an sich ist schon verdächtig: Briefkontrolle, genaue Zählung der Einwohner durch Bürgermeister und Präfekten, Überwachung all derjenigen, die wegen Zusammenarbeit mit dem Feind denunziert wurden, strengste Beaufsichtigung der zurückkehrenden Bevölkerung nach der Wiedereroberung der Gebiete durch die Alliierten.

Nach und nach wird ein Personalausweis unumgänglich.

Die verschiedenen Etappen der Umsiedlung von Zivilisten von der deutschen auf die französische Seite sind genau festgelegt. Vor der Abfahrt werden die Kandidaten gezählt und medizinisch untersucht. Ganz kurz davor müssen sie alle antreten und werden gründlich durchsucht, ihr Gepäck wird mit Etiketten versehen. Bei der Ankunft bekommen sie im Spielkasino von Evian Essen und Kleidung. Nach einem Verhör durch das Sonderkommissariat wird ihnen ein Personalausweis ausgestellt. Ein System von Karteikarten mit Angabe des Bestimmungsortes des Heimkehrers ermöglicht eine lückenlose Kontrolle.

Diese Kontrolle trifft dennoch auf ihre Grenzen. Auch wenn die Flüchtlinge den Departements im Westen und Süden Frankreichs zugeteilt werden, versuchen viele in der Nähe von Paris oder ihres Heimatortes Arbeit zu finden.

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  • Vom Bürgermeister von Laon unterzeichnete Mitteilung über die Volkszählung, 30. Oktober 1914, P, Departement-Archiv "Archives départementales de l’Aisne" – (côte FRAD002 Laon 4H135 E-dépôt 401)

    Für die Kontrolle der Bevölkerung in den besetzten Gebieten ist es wichtig, in Kenntnis der genauen Anzahl der zivilen Bewohnern jeder Stadt und jeder Ortschaft zu sein. Deshalb werden die Bürgermeister von den militärischen Behörden dazu verpflichtet, Volkszählungen durchzuführen.

  • Karte der Zone der Armeen am 15. März 1917 mit Angabe der Grenzlinie zwischen der für die Armee reservierten Zone und der nicht reservierten Zone, 15. März 1917, Papier, Departement-Archiv "Archives départementales de l’Aisne" – (côte FRAD002 Dommiers D2)

    In den frontnahen Zonen sind bestimmte Sektoren für Zivilpersonen verboten und andere wiederum unter bestimmten Bedingungen zugänglich.

Unterzeichnete Mitteilung über die VolkszählungKarte der Zone der Armeen am 15. März 1917