Die Deportierten als Arbeitskräfte

Zivilisten werden vom deutschen Heer zu Zwangsarbeit unterschiedlichster Art in mehr oder weniger entfernt gelegene Gebiete verschickt. Diese Zwangsverschickung wird häufig als Deportation bezeichnet.

Anfang 1916 kommt es in Roubaix wegen Lebensmittelknappheit mehrmals zum Aufruhr. Als Reaktion darauf verschicken die deutschen Behörden im April Arbeiter aus dem Departement Nord zur Feldarbeit in die Departements Somme , Aisne und Ardennes. Auf internationale Kritik hin wird diese Verschickung vorzeitig abgebrochen. Dieses Unternehmen war übrigens ein Misserfolg: die 25 000 verschickten Arbeiter hatten keine Ahnung von der Landarbeit. Ende1916 kehren sie wieder heim.

Um die Fabriken produktionsfähig zu erhalten und den Mangel an freiwilligen Arbeitskräften zu beheben (2 000 Männer im Jahre 1916), verschickt das deutsche Heer Belgier nach Deutschland oder integriert sie in Zivilarbeiterbataillone (ZAB) im besetzten Frankreich.

Diese Deportierten, die Kriegsgefangenen gleichgestellt sind, haben die schwierigsten Lebens- und Arbeitsbedingungen: mehr als 2% sterben im Exil an Erschöpfung und Krankheit. Auch in diesem Fall bewirken Proteste das Ende der Deportation. Insgesamt werden 60 000 Belgier nach Deutschland und 60 000 ins besetzte Frankreich deportiert.

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  • Arbeitsdienst auf dem Kartoffelacker vor 1918, erstes Viertel des 20. Jahrhunderts, Fotografie, Sammlung "Familistère de Guise", Aisne

    Frauen und Kinder arbeiten in einem Feld.

  • ZAB-Armband, erstes Viertel des 20. Jahrhunderts, Stoff, "Caverne du Dragon-Musée du Chemin des Dames", Aisne

    Die "ZAB", das Zivilarbeiterbataillon, Disziplinaranordnung, werden am 20. Oktober 1916 eingeführt und richten sich an Zivilpersonen, die sich ihrer Pflicht entziehen, d. h. Personen, die sich geweigert haben, für die deutschen Behörden zu arbeiten. Sie tragen ein rotes Armband. Hier handelt es sich um das Zivilarbeiterbataillon Nr. 6.

  • Französische Deportierte beim Waschdienst, 1914-1918, deutsche Postkarte, Koll. Departement-Archiv "Archives départementales du Nord Lille France" – (côte 30 Fi 14-18/317)

    In den deutschen Internierungslagern werden die Zivilpersonen gleichermaßen für verschiedene Arbeitsdienste eingesetzt. Hier waschen Frauen die Wäsche in einer Waschanstalt.

Arbeitsdienst auf dem Kartoffelacker vor 1918ZAB-ArmbandFranzösische Frauen beim Waschen in einer Waschanstalt