Internierungen auf französischer Seite

Anfang des 20. Jh. bedeutet das Wort „Deportation“ Verbannung und Internierung: damit sind Arbeitslager, jedoch nicht Vernichtungslager gemeint. Zwischen 1914 und 1918 haben die französischen und deutschen Armeen Zivilpersonen aus den feindlichen Ländern zwangsinterniert. 32 000 „Ausländer“ werden ebenfalls in Großbritannien festgehalten.

Anfang August 1914 müssen sich alle in Frankreich ansässigen Deutschsprachigen (Deutsche, Österreich-Ungarn, manche Elsass-Lothringer) melden und kommen in Lager. Etwa 45 000 Personen, davon 8 000 Elsässer, befinden sich in französischen Lagern. Ein Untersuchungsausschuss prüft das Verhältnis dieser Elsass-Lothringer zu Frankreich. Viele werden schon ab 1915 freigelassen. Mehrere Übereinkommen mit Deutschland ermöglichen die allmähliche Rückführung der Anfang 1918 noch etwa 12 000 Gefangenen.

Die Internierten werden nach Nationalität und nach Gefährlichkeitsgrad in geschlossenen Anlagen festgehalten. Sie leben dort in primitivster Einfachheit und auf größter Enge. Der Tagesablauf wird durch Trompetensignale und Befehle bestimmt. Manche aus der bürgerlichen Oberschicht, sogenannte „bezahlende Geiseln“, können dies vermeiden und wohnen gegen Bezahlung in Hotels.

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  • Gefangenenlager von Zivilpersonen auf französischer Seite und auf deutscher Seite, © Agence Point de Fuite

  • Bedeau-les-Pins (Algerien). Internierte Zivilpersonen, Februar 1916, Fotografie, Koll. BDIC

    Die Angst vor Spionen ist vor allem zu Beginn des Krieges extrem hoch. Die Internierung ausländischer Staatsbürger gilt als effizientes Mittel gegen die Weiterleitung von Informationen an den Feind.

  • Hotel "Hôtel de la plage" (Carnac, Morbihan). Zahlende Geisel. Ein Zimmer, Mai 1916, Fotografie, Koll. BDIC

Gefangenenlager von Zivilpersonen auf französischer Seite und auf deutscher SeiteBedeau-les-Pins (Algerien). Internierte ZivilpersonenHotel "Hôtel de la plage" (Carnac, Morbihan). Zahlende Geisel